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   BGH, 26.03.1987 - 1 StR 60/87   

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BGH, 26.03.1987 - 1 StR 60/87 (https://dejure.org/1987,871)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1987 - 1 StR 60/87 (https://dejure.org/1987,871)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1987 - 1 StR 60/87 (https://dejure.org/1987,871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines besonders schweren Falles im Rahmen des Betäubungsmittelrechtes trotz Vorliegen eines Regelbeispiels - Voraussetzungen einer Strafrahmenverschiebung beim Vorliegen von Regelbeispielen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1987, 344
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.04.1986 - 1 StR 172/86

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Absehen von der Bestrafung auf

    Auszug aus BGH, 26.03.1987 - 1 StR 60/87
    Ihre Ausführungen legen aber die Annahme nahe, daß sie sich nicht bewußt war, schon beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG vom Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG absehen und den Regelstrafrahmen des § 29 Abs. 1 BtMG anwenden zu können (vgl. dazu BGH NStZ 1986, 368; BGH StV 1983, 460; 460, 461; Körner, BtMG, 2. Aufl., § 29 Rdn. 641; Joachimski, BtMR, 4. Aufl., § 29 Rdn. 30).
  • BGH, 24.04.2003 - 4 StR 94/03

    Strafzumessung (Widerlegung der indiziellen Wirkung von Regelbeispielen)

    Insbesondere kann auch das Vorliegen des vom Landgericht dem Angeklagten zugebilligten vertypten Strafmilderungsgrundes des § 21 StGB jedenfalls im Zusammenwirken mit den allgemeinen Strafmilderungsgründen Anlaß geben, trotz Vorliegens eines Regelbeispiels einen besonders schweren Fall zu verneinen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1 ff.; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 46 Rdn. 92 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2000 - 4 StR 271/00

    Schwerer Fall der Untreue; Ausschluß der Indizwirkung eines Regelbeispiels;

    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß das Vorliegen "vertypter" Strafmilderungsgründe bei der Strafrahmenwahl Anlaß geben kann, jedenfalls im Zusammenwirken mit den allgemeinen Strafmilderungsgründen (wenn diese hierfür allein nicht ausreichen) trotz Vorliegens eines Regelbeispiels einen besonders schweren Fall zu verneinen und die Strafe dem Regelstrafrahmen zu entnehmen (std. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1 ff.; Tröndle/Fischer aaO § 46 Rdn. 43 b m. N.).
  • OLG Köln, 09.11.2000 - Ss 457/00

    Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Rechtsfolgenausspruchs; Bindung

    Dabei sind insbesondere die gesetzlich vertypten Strafmilderungsgründe - wie beispielsweise auch derjenige des Versuchs gemäß § 23 Abs. 2 StGB - von erheblicher Bedeutung und geeignet, alleine oder zusammen mit weiteren Strafzumessungsfaktoren zur Entkräftung der Regelwirkung und zur Verneinung eines besonders schweren Falles zu führen (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1 [zu § 31 BtMG] u. 7; BGH NStZ 1991, 376 [Schoreit]; BGH NStZ 1993, 378 [Schoreit] = MDR 1993, 1151 [Schmidt]; SenE v. 11.07.2000 - Ss 288/00 - SenE v. 08.09.2000 - Ss 364/00 - teilw. abw. Stree, in: Schönke/Schröder, StGB, 25. Aufl., § 50 Rdnr. 7).
  • BGH, 05.10.1988 - 2 StR 455/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verneinung eines besonders schweren Falls

    Die Menge an Heroin, die der Angeklagte besessen und mit der er Handel getrieben hat, war nicht so groß, daß allein deshalb die Anwendung des Strafrahmens des § 29 Abs. 1 BtMG von vornherein nicht in Frage gekommen wäre (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1).
  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 39/89

    Vorübergehende Verhinderung - Vertreter aus einer anderen Kammer -

    Im Hinblick auf die Ausführungen des Landgerichts zur Wahl der Strafrahmen - § 29 Abs. 3 , § 30 Abs. 1 BtMG - ist für die neue Hauptverhandlung zu bemerken, daß bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG dieser Umstand in die Prüfung, ob die Anwendung der milderen Strafrahmen der § 29 Abs. 1 , § 30 Abs. 2 BtMG in Betracht kommt, einbezogen werden muß (vgl. z.B. BGH StV 1986, 342 ; 1987, 344 m. Nachw.; 1987, 345).
  • BGH, 27.09.2001 - 4 StR 333/01

    Kronzeugenregelung; Aufklärungserfolg; Strafzumessung; Besonders schwerer Fall;

    Diese Reihenfolge der Bestimmung der anzuwendenden Strafrahmen lässt besorgen, dass die Kammer sich nicht bewusst war, dass bereits § 31 BtMG allein dazu führen kann, den besonders schweren Fall nach § 29 Abs. 3 BtMG zu verneinen und in den übrigen Fällen einen minder schweren Fall nach §§ 29a Abs. 2 bzw. 30 Abs. 2 BtMG anzunehmen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1986, 368, BGH MDR 1988, 693, BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1; Körner BtMG 4. Aufl. § 31 Rnr. 67; Endriß/Malek Betäubungsmittelstrafrecht 2. Aufl. Rnr. 907 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatbestandsalternativen des Erwerbs und des

    Der Senat weist für die neue Verhandlung auf die Rechtsprechung zur Begründung der Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen eines Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Satz 2 BtMG mit einem vertypten Milderungsgrund nach § 31 BtMG hin (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1, 2, 3, 6; vgl. auch Körner a.a.O. § 29 Rdn. 785).
  • BGH, 01.04.1992 - 2 StR 615/91

    Verneinung eines besonders schweren Falles trotz Verwirklichung eines der

    Dabei kann schon das Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 BtMG, eines vertypten Milderungsgrundes, allein dazu führen, einen besonders schweren Fall zu verneinen (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1, 2, 3, 6).
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 405/90

    Betäubungsmittel - Urteilsgründe - Sachverhalt - Strafzumessung - Strafrahmen -

    Mangels jeglicher Konkretisierung vermag das Revisionsgericht nicht zu prüfen, ob die Strafkammer den Umfang und die Bedeutung der Tataufklärung zunächst bei der Strafrahmenwahl (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 1) und sodann bei der Strafhöhenbemessung zutreffend berücksichtigt hat.
  • BGH, 16.06.1988 - 2 StR 287/88

    Bemessung der Strafe nach § 29 Abs. 3 Ziff. 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Er wurde von dem polizeilichen Lockspitzel jeweils zu den einzelnen Teilakten des Handeltreibens verleitet, legte ein volles Geständnis ab und trug im Sinne von § 31 BtMG zur Überführung seines Heroinlieferanten bei (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3, Strafrahmenwahl 1).
  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 329/92

    Maßstab bei Bewertung einer Beihilfe als besonders schweren Fall -

  • BGH, 14.11.1990 - 2 StR 490/90

    Betäubungsmittel - Festnahme des Angeklagten - Hinweis eines Mitangeklagten -

  • BGH, 22.01.1991 - 1 StR 728/90

    Milderung des Strafrahmens - Inhalt der Urteilsgründe - Verneinung eines

  • BGH, 28.09.1990 - 5 StR 348/90

    Gemildeter Strafrahmen - Untere Grenze - Gesetzliches Mindestmaß - Verhängung von

  • BGH, 04.10.1989 - 3 StR 350/89

    Überzeugung des Tatgerichts als Maßgabe des Aufklärungserfolgs

  • BGH, 24.06.1988 - 2 StR 248/88

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

  • BGH, 29.04.1992 - 3 StR 141/92

    Handel mit Betäubungsmitteln - Bestimmmung des Strafmaßes

  • BGH, 24.04.1992 - 3 StR 115/92

    Rechtsirrige Anwendung des Regelstrafrahmens nach § 29 Abs. 3

  • BGH, 18.09.1989 - 3 StR 322/89

    Strafrahmenwahl beim Vorliegen der Voraussetzungen eines vertypten

  • BGH, 28.03.1989 - 1 StR 93/89

    Grundsätze zur Strafrahmenwahl bei Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz

  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 104/89

    Vorliegen eines Strafmilderungsgrundes - Regelbeispiel - Gewerbsmäßigkeit -

  • BGH, 07.06.1994 - 1 StR 191/94

    Urteilsbegründung - Angaben des Angeklagten

  • BGH, 11.06.1991 - 5 StR 178/91

    Strafbestimmung bei Betäubungsmittelverstößen - Abgrenzung von Handelsmenge zu

  • BGH, 20.03.1991 - 3 StR 495/90

    Strafrahmen - Strafmilderungsgrund - Prüfung durch Tatrichter - Annahme der

  • BayObLG, 20.09.1990 - RReg. 4 St 113/90

    Regelbeispiel; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel; dolus eventualis

  • BGH, 28.08.1990 - 5 StR 348/90

    Aufhebung eines Urteils - Verneinung eines besonders schweren Falles trotz

  • BGH, 12.06.1990 - 1 StR 238/90

    Betäubungsmittel - Regelfall - Milderung - Besonders schwerer Fall - Erheblich

  • BGH, 11.10.1988 - 1 StR 572/88

    Besonders schwerer Fall des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BayObLG, 20.08.1993 - RReg. 4 St 141/93

    Betäubungsmittel; Menge; Schwere; Verstoß; Wirkstoffgehalt; Gefahren; Körperlich;

  • BGH, 25.09.1990 - 5 StR 410/90

    Betäubungsmittel - Milderungsgrund - Strafrahmen - Regelstrafrahmen -

  • BGH, 15.02.1989 - 3 StR 41/89

    Anwendung des Strafrahmens des Regelbeispiels trotz vorhandener Milderungsgründe

  • BayObLG, 26.02.1992 - RReg. 4 St 25/92

    Regelbeispiel; Besitzrecht; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel;

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